Das Kirchenorganisationsgesetz der Kath. Landeskirche Thurgau (KOG) stammt aus dem Jahr 1968. Es ist in verschiedener Hinsicht nicht mehr ausreichend. Daher soll das KOG durch eine Landeskirchenverfassung (LKV) und zwei Gesetzte (Landeskirchengesetz und Kirchgemeindegesetz) ersetzt werden.
Am 12./13. Juni können die stimmberechtigten Katholik*innen des Kanton Thurgau über die Landeskirchenverfassung abstimmen.
Wir bitten Sie dieser aussergewöhnlichen Möglichkeit nachzukommen und an der Abstimmung teilzunehmen. Die Abstimmungsunterlagen haben Sie bereits per Post erhalten.
In unserer Kirchgemeinde haben Sie folgende Abstimmungsmöglichkeiten:
Weitere Informationen zur Abstimmungsvorlage sowie die von der Synode verabschiedete Fassung finden Sie auf der Webseite der Landeskirche Thurgau