Corona-Virus: Update vom 17.04.2020
Im Anhang sehen Sie die gelockerten Massnahmen, welche Bischof Felix Gmür aufgrund der gestrigen Medienkonferenz des Bundesrates beschlossen hat.
alle Detail zum download
Gelockerte Massnahmen per 17.04.2020
Corona-Virus: Update vom 17.03.2020
Im Anhang sehen Sie die verschärften Massnahmen, welche Bischof Felix Gmür aufgrund der gestrigen Medienkonferenz des Bundesrates beschlossen hat.
Per sofort finden keine Gottesdienste und Veranstaltungen mehr statt. Anlässe wie Erstkommunion, Firmung, Hochzeit, Taufe werden verschoben. Beerdigungen finden im engsten Familienkreis und nur auf dem Friedhof statt.
alle Detail zum download
Verschäfte Massnahmen per 17.03.2020
Corona-Virus: Update vom 05.03.2020
Anweisungen für Gottesdienste und Veranstaltungen
Auch unsere Pfarreien und Kirchgemeinden sind von den Massnahmen betroffen, die die staatlichen Behörden erlassen haben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und zu verhindern.
Die Katholische Landeskirche Thurgau (Kirchenrat) hat die folgenden Anweisungen und Hinweise zusammen mit dem Bistum Basel und in Absprache mit den kantonalen Behörden erarbeitet.
Für Katholische Kirchgemeinden und Pfarreien gilt folgendes:
Die Gottesdienste dürfen bis auf weiteres stattfinden. Für Gottesdienste, bei denen deutlich über 150 Personen erwartet werden, ist vorgängig beim Gesundheitsamt des Kantons eine Bewilligung einzuholen. Dies gilt auch für Kasualgottesdienste (z.B. Trauungen und Beerdigungen).
Für andere kirchliche Veranstaltungen, bei denen über 150 Personen erwartet werden, ist ebenfalls die Bewilligung des Kantons einzuholen.
Veranstaltungen mit weniger als 150 Personen, wie Glaubenskurse, Chorproben und Gesprächskreise, können unter Einhaltung der geltenden Verhaltensregeln durchgeführt werden. Dabei ist – bei Bedarf – eine Teilnehmerliste (Name, Telefonnummer) zu führen. Der Entscheid hierüber liegt beim Veranstalter. In der Entscheidungsfindung ist zu berücksichtigen, dass Senioren ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben. Empfohlen wird die Führung einer Teilnehmerliste vor allem für Anlässe mit längerem und intensiverem Kontakt (Lager, Weekends, Kurswochen).
Formular zur Einholung einer Veranstaltungsbewilligung
Zur Umsetzung der allgemeinen Regelungen empfehlen wir:
Personen, die Erkältungs- oder Grippesymptome haben (insbesondere Fieber und Husten), dürfen nicht an Gottesdiensten oder kirchlichen Veranstaltung teilnehmen. Gleiches gilt für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den vom BAG als Risikogebiete bezeichneten Zonen aufgehalten haben (Norditalien, China, Hongkong, Südkorea, Iran, Singapur).
Beim Eingang von Kirchen und Pfarreizentren sowie auf der eigenen Website soll auf die vorgenannten Einschränkungen aufmerksam gemacht werden. Zu Beginn eines Anlasses sollen die Teilnehmenden nochmals kurz mündlich darauf hingewiesen werden.
In allen Bereichen gilt es, die aktuellen Hygienemassnahmen einzuhalten (dazu zählen aktuell gründliches Händewaschen, kein Händeschütteln, Abstand halten).
Das Bistum Basel hat am 27. Februar über die Vorsichtsmassnahmen für Liturgien informiert:
Wer Grippesymptome aufweist, bleibt zu Hause. Das gilt auch für Liturgen.
In der Eucharistiefeier erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand; von der Mundkommunion ist abzusehen. Wer die Kommunion austeilt, hat vorher die Hände zu desinfizieren.
Bei einer Konzelebration wird das Blut Christi durch Eintauchen der Hostie konsumiert; der letzte Priester, der kommuniziert, trinkt den Kelch aus.
Die Weitergabe des Friedensgrusses entfällt.
Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
Kollektive Krankensalbungen sollen nicht durchgeführt werden.
Diese Anweisungen gelten weiterhin. Im Übrigen bitten wir Sie, in eigener Verantwortung regelmässig die Websites des Bunds und des Kantons Thurgau zu konsultieren und die dort kommunizierten Massnahmen umzusetzen.
BAG - Bundesamt für Gesundheit
Amt für Gesundheit Thurgau
Das Corona-Virus wird noch längere Zeit unseren Alltag beeinflussen. Wie sich das auf erst später stattfindende Veranstaltungen und Angebote auswirkt, etwa Erstkommunionfeiern, Firmungen oder Sommerlager, vermögen wir heute noch nicht abzuschätzen. Wir danken Ihnen, dass Sie die Vorbeugungs- und Schutzmassnahmen mittragen.
Für Fragen steht Ihnen die Hotline des Kantons 058 345 34 40 zur Verfügung, ferner im Rahmen unserer Möglichkeiten:
Bistumsregionalleitung: 041 417 03 40, bischofsvikariat.stviktor@bistum-basel.ch
Landeskirche: 071 626 11 11/75, kirchenrat@kath-tg.ch und kommunikation@kath-tg.ch
05.03.2020 / Kommunikationsstelle Landeskirche TG